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   KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82   

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https://dejure.org/1982,3185
KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82 (https://dejure.org/1982,3185)
KG, Entscheidung vom 25.06.1982 - 1 W 955/82 (https://dejure.org/1982,3185)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 1982 - 1 W 955/82 (https://dejure.org/1982,3185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsermächtigung nach erfolgloser Immobiliarvollstreckung; Bestimmung des Rechtsweges bei steuerbedingten Vollstreckungen; Zurückverweisung einer Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2326
  • ZIP 1982, 1365
  • MDR 1982, 945
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
    Richtig ist allerdings, daß das Bundesverfassungsgericht auch und gerade für den Fall der Vollstreckung abgabenrechtlicher Forderungen bestimmte Prüfungsmaßstäbe genannt und hierbei auch auf den Grundsatz der Verhaltensmäßigkeit verwiesen hat (BVerfG NJW 1981, 2111).

    Nichts anderes kommt in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, in denen als Anlaß für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung Krankheit des Schuldners, eines Familienangehörigen sowie Bagatellforderungen beispielhaft benannt sind (BVerfGE 51, 97/113 = NJW 1979, 1539; NJW 1981, 2111).

    Bei seiner erneuten Erörterung und Behandlung der Sache wird das Landgericht aufgrund einer am Einzelfall orientierten Betrachtung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Durchsuchungsermächtigung gemäß § 287 Abs. 4 AO 1977 zu prüfen und dabei die vom Bundesverfassungsgericht in NJW 1981, 2111 genannten und in Bezug genommenen rechtlichen Grundsätze zugrundezulegen haben.

  • BGH, 05.06.1975 - III ZR 47/73

    Unzulässige Zurückweisung einer Revision wegen Vorliegens einer Sachentscheidung

    Auszug aus KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
    Diese Prüfung hat das Berufungsgericht in solchem Falle vielmehr selbst vorzunehmen (BGHZ 50, 25/27 = NJW 1968, 1234; NJW 1975, 1785 = MDR 1975, 915).

    Ein Recht der Partei, daß über jeden Streitpunkt zwei Tatsacheninstanzen befinden, besteht nicht (BGH NJW 1975, 1785 = MDR 1975, 915; Senat, a.a.O., S. 469).

    Dazu gehören nicht von Amts wegen zu beachtende Verfahrensregeln, wozu die Grundsätze über die Zurückverweisung einer Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zu rechnen sind; denn keine Partei hat die Rechtsmacht, die gesetzlich festgelegten Gründe für eine solche Zurückverweisung zu erweitern (RGZ 14, 355/357; 22, 391/393; BGH NJW 1975, 1785 - MDR 1975, 915; BSozG NJW 1956, 1494).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
    Nichts anderes kommt in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, in denen als Anlaß für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung Krankheit des Schuldners, eines Familienangehörigen sowie Bagatellforderungen beispielhaft benannt sind (BVerfGE 51, 97/113 = NJW 1979, 1539; NJW 1981, 2111).
  • RG, 08.04.1885 - I 5/85

    Rechtliche Bedeutung eines Zwischenurteils; Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
    Dazu gehören nicht von Amts wegen zu beachtende Verfahrensregeln, wozu die Grundsätze über die Zurückverweisung einer Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zu rechnen sind; denn keine Partei hat die Rechtsmacht, die gesetzlich festgelegten Gründe für eine solche Zurückverweisung zu erweitern (RGZ 14, 355/357; 22, 391/393; BGH NJW 1975, 1785 - MDR 1975, 915; BSozG NJW 1956, 1494).
  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 179/55
    Auszug aus KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
    Dazu gehören nicht von Amts wegen zu beachtende Verfahrensregeln, wozu die Grundsätze über die Zurückverweisung einer Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zu rechnen sind; denn keine Partei hat die Rechtsmacht, die gesetzlich festgelegten Gründe für eine solche Zurückverweisung zu erweitern (RGZ 14, 355/357; 22, 391/393; BGH NJW 1975, 1785 - MDR 1975, 915; BSozG NJW 1956, 1494).
  • BFH, 30.01.1980 - II R 140/76

    Steuerbefreiung - Erwerb einer Wohnung - Gundsteuerbegünstigter Zustand - Erhöhte

    Auszug aus KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
    Die Angelegenheit ist damit seit Inkrafttreten dieser Vorschrift kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der sachlichen (und örtlichen) Zuständigkeit der bis dahin mit Durchsuchungsangelegenheiten gemäß § 287 AO befaßten Finanzgerichtsbarkeit (vgl. BFH BStBl. II 1980, 339) entzogen.
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
    Diese Prüfung hat das Berufungsgericht in solchem Falle vielmehr selbst vorzunehmen (BGHZ 50, 25/27 = NJW 1968, 1234; NJW 1975, 1785 = MDR 1975, 915).
  • RG, 26.10.1888 - III 162/88

    Berufung; Devolutiveffekt

    Auszug aus KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
    Dazu gehören nicht von Amts wegen zu beachtende Verfahrensregeln, wozu die Grundsätze über die Zurückverweisung einer Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zu rechnen sind; denn keine Partei hat die Rechtsmacht, die gesetzlich festgelegten Gründe für eine solche Zurückverweisung zu erweitern (RGZ 14, 355/357; 22, 391/393; BGH NJW 1975, 1785 - MDR 1975, 915; BSozG NJW 1956, 1494).
  • OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15

    Zurückverweisung in Beschwerdeinstanz bei Kostenbeschluss ohne individuelle

    "Nach § 575 ZPO kann im Beschwerdeverfahren auch bei Nichtvorliegen von wesentlichen Mängeln des erstinstanzlichen Verfahrens ...eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und einer Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung durch das erstinstanzliche Gericht erfolgen." Es wendet sich insoweit gegen eine andere Entscheidung des Kammergerichts, nachzulesen in NJW 1982, 2326/2327.

    In der zweitgenannten Entscheidung (NJW 1982, 2326) wird bei erstinstanzlichen Verfahrensmängeln eine Zurückverweisung zugelassen.

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Für das Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist allerdings allgemein anerkannt, daß ein Zurückverweisungsgrund nicht gegeben ist, wenn das untere Gericht ohne Verfahrensfehler sachlich entschieden hat, von der abweichenden Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts aus aber noch andere Punkte der Aufklärung bedürfen, auf die es vom Standpunkt des unteren Gerichts nicht ankam (Senat in 20 W 130/94 vom 25.5.1994; BayObLGZ 1966, 435/440; KG OLGZ 1968, 467 und NJW 1982, 2326/2327; Keidel/Kuntze FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 7, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Rn. 12, je zu § 25 FGG ; siehe auch BayObLG …
  • KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85

    Bestehen eines Auskunftsanspruchs für die Geltendmachung eines Anspruchs auf

    Er vermag sich nicht der von dem 1. Zivilsenat des Kammergerichts (NJW 1982, 2326, 2327) vertretenen Auffassung anzuschließen, daß eine solche Zurückverweisung der Sache auch in Beschwerdeverfahren der Zivilprozeßordnung - wie bei der Berufung nach §§ 538 ff ZPO - nur bei erstinstanzlichen Verfahrensmängeln zulässig sei, und daß nach § 575 ZPO nur die ersetzende Entscheidung selbst, nicht jedoch eine noch erforderliche erneute (teilweise) Sachaufklärung dem unteren Gericht übertragen werden dürfe.
  • KG, 17.12.1985 - 1 W 2537/85

    Bestimmung des Rechtsmittels gegen eine ohne Anhörung des Schuldners erlassene

    Fall die Durchsuchungsanordnung im Verfahren nach § 287 IV AO n. F. erlassen wurde, ist hierbei ohne Belang; wenn nämlich § 287 IV AO bestimmt, daß für die richterliche Anordnung einer Durchsuchung das AG zuständig ist, so folgt daraus, daß diese Angelegenheit der Zuständigkeit der früher damit befaßten Finanzgerichte entzogen ist, daß das Verfahrensrecht der ZPO anzuwenden ist und daß gegen Entscheidungen der AG der Rechtsbehelfsweg oder der Rechtsmittelzug nach der ZPO eröffnet ist (vgl. Senat, NJW 1982, 2326).
  • LG Köln, 11.06.2013 - 34 T 134/13

    Anhörung des Schuldners in Bezug auf die Rückstandsaufstellung als notwendige

    Denn gegen Entscheidungen der Amtsgerichte nach § 287 Abs. 4 AO ist der Rechtsmittelzug nach der ZPO eröffnet (KG Berlin, Beschluss vom 25.06.1982, Aktenzeichen: 1 W 955/82).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1985 - 1 E 35/85

    Möglichkeit des Gläubigers zur Beantragung einer richterlichen Anordnung für die

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  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 59/90
    Hiermit ist auch das Verfahrensrecht der Zivilprozeßordnung in Bezug genommen, so daß gegen die Entscheidung des Amtsgerichts auf Erlaß einer Durchsuchungsanordnung der Rechtsmittelzug der Zivilprozeßordnung (hier: §§ 567 ff., 577, 793 ZPO) eröffnet ist (vgl. KG NJW 1982, 2326 f.; Klein/Orlopp, AO, 4. Aufl. 1989, § 287, Anm. 6).
  • OLG Köln, 20.02.1989 - 2 W 257/88

    Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Vollstreckung von Steuerschulden

    Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts nach § 287 Abs. 4 AO ist daher der Rechtsmittelzug der Zivilprozeßordnung eröffnet (vgl. KG NJW 1982, 2326; Klein/Orlopp, AO, 3. Auflage 1986, Anm. 6 zu § 287; Zöller/Stöber, ZPO, 15. Auflage 1987, Rdnr. 31 zu § 759).
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